Ansätze für eine Lohnoptimierung: mehr Netto vom Brutto
15.09.2026
Fachseminar | Beginn: 10:00 | Dauer: 2 Stunden
Organisator: Ute Maierhof
Programm
Veranstaltungsort: Onlineschulung
Preis: 105 €
Ansätze für eine Lohnoptimierung: „Mehr Netto vom Brutto“
Durch das Arbeitsverhältnis veranlasste Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer führen grundsätzlich zu einem Arbeitsentgelt, das dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist und beim Arbeitnehmer grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. Der Gesetzgeber hat – aus unterschiedlichen Gründen – in den letzten Jahren immer mehr Möglichkeiten geschaffen, bei denen Zuwendungen an einen Arbeitnehmer eine Begünstigung durch eine Steuerbefreiung oder eine Lohnsteuerpauschalierung erfahren. Dies bewirkt im Ergebnis, dass beim Arbeitgeber der vollständige Betriebsausgabenabzug nicht infrage gestellt wird, während beim Arbeitnehmer eine Vergütung entsteht, die gar nicht oder niedriger besteuert wird. Dies ermöglicht es, durch die Wahl der Vergütungsform, eine Steueroptimierung durch die Ausgestaltung der Entlohnung zu erreichen. Der Arbeitnehmer erhält insgesamt eine höhere Nettovergütung, ohne dass hiermit für den Arbeitgeber – abgesehen von administrativen Belastungen – steuerliche Nachteile verbunden sind. Dies eröffnet Gestaltungsansätze zur Optimierung der Vergütungsformen, die sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vorteilhaft sein können.
- Ausgangspunkte
- Zusätzlichkeitserfordernis (unterschiedliche Anforderungen des Gesetzgebers, Auswirkungen auf künftige Entgeltvereinbarungen, Praxiskonsequenzen)
- Steuerbefreite Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer (z.B. für öffentliche Verkehrsmittel, Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern, Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads, Gutscheine und Geldkarten, Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit)
- Pauchalbesteuerte Leistungen des Arbeitgebers (z.B. IT-Leistungen, Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern, Zuschüsse für Aufwendungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, arbeitstägliche Mahlzeitengestellung, Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen)
- Sonstige Zuwendungen (z. B. Leistungen aus einem besonderen persönlichen Anlass, Dienstwagengestellung, pauschale Besteuerung von Mahlzeitengestellung (Sachbezugswertbesteuerung))
- Berücksichtigung im Rahmen der Lohnbuchhaltung und Möglichkeiten zur Erlangung von Rechtssicherheit bei der praktischen Umsetzung
- Ausblick
